- den Mitgliedern des Rats des PastR
- den Delegierten der Orte von Kirche;
- bis zu zwei Delegierten aus den Verwaltungsräten der Kirchengemeinden;
- zwei Delegierten aus dem Verbandsausschuss oder der Verbandsvertretung des KGV PastR;
- dem Leitungsteam;
- alle pastoralen Mitarbeiter:innen;
- bis zu zwei Delegierte aus dem Kreis der Kirchenmusiker:innen;
- bis zu zwei Delegierte aus den Mitarbeitervertretungen;
- bis zu zehn vom Rat des PastR berufenen Mitgliedern;
- sowie beratend: Gäste, Interessierte, Engagierte, Expert:innen
- Die erste Synodalversammlung fand am 24. Februar 2024 statt.
"Die Synodalversammlung setzt sich aus Mitgliedern des Rates des Pastoralen Raums, Vertreter:innen der Verwaltungsgremien und Delegierten der Orte von Kirche zusammen. In ihr wirken auch die pastoralen Mitarbeiter:innen mit. Sie dient der Vernetzung und Kommunikation derer, die kirchliches und christliches Leben im Pastoralen Raum befördern und gestalten. Sie trägt auf der Grundlage des Abschlussdokuments der Diözesansynode zu einer diakonischen, missonarischen und sozialraum orientierten Kirchenentwicklung bei."
Statut der Pastoralen Räume, §7